Keine Abbuchung von Grundbesitzabgaben zum 15. November

Die Städte und Gemeinden im Kreis Olpe weisen darauf hin, dass aufgrund des Cyberangriffes auf die SIT die Abbuchung des am 15.11.2023 fälligen Teilbetrages an Grundbesitzabgaben (Grund- und Hundesteuer, Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren) nicht erfolgen kann. Derzeit ist noch nicht bekannt, wann diese Abbuchung nachgeholt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die IT-Systeme wieder funktionieren.

Bitte überweisen Sie, wenn Sie üblicherweise am Lastschriftverfahren teilnehmen, nicht selbstständig. Ansonsten könnte es zu einer Doppelbelastung kommen. Halten Sie die von Ihnen eigentlich zu zahlenden Beträge auf ihrem Konto zur Verfügung oder legen Sie diesen anderweitig zur Seite, damit Ihnen dieser Betrag zur Verfügung steht, sobald er angefordert wird.

Wenn Sie diese Abgaben üblicherweise selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.