Wahlen

Europawahl 2024

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet die Wahl zum europäischen Parlament statt.

Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann, welche Parteien und Abgeordnete ins Europaparlament einziehen.

Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt, 96 davon in Deutschland.

Die Abgeordneten des europäischen Parlaments werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Drolshagen und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Darüber hinaus sind die Drolshagener Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger) und am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Drolshagen und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Drolshagen oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht erstmals in Drolshagen ausüben wollen, muss hierfür bis zum 19. Mai 2024 ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Sie sind nicht sicher, ob Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen und damit in Drolshagen wahlberechtigt sind? Hierzu können Sie sich gerne im Bürgerbüro unter 02761/970-185 melden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in Drolshagen per Post zugestellt. Die Zustellung erfolgt bis spätestens zum 19.05.2024. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins. Dieser kann für die Briefwahl genutzt werden.

Sofern Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, persönlich Ihre Stimme in Ihrem Wahlraum abzugeben, können Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit weiteren Briefwahlunterlagen. Ein Wahlschein kann auf Antrag erteilt werden.

Die Briefwahl können Sie beantragen, sobald Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist. Das Briefwahlbüro ist dann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros erreichbar.

Sie können den Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) auf folgende Arten beantragen:

    • Wahlscheinantrag per QR-CODE
      Scannen Sie mit Ihren Smartphone hierfür den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

    • Wahlscheinantrag online
      Sie können den Antrag über diesen Link  stellen.

    • persönlich oder schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail
      Nutzen Sie dazu den vorgefertigten Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, ergänzen Sie hier bitte folgende Angaben:
      Für wen wird der Antrag gestellt, Geburtsdatum, gewünschte Versandadresse oder Abholung, Ort, Datum und Unterschrift
      Bitte übersenden Sie den Antrag oder geben ihn im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen ab. Übrigens: Im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen direkt vor Ort auszufüllen.

Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 09.06.2024, 18.00 Uhr, im Rathaus vorliegen.

Montag
8.00 – 12.30 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
8.00 – 12.30 Uhr
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
10.00 – 12.00 Uhr

Eine Übersicht der Wahllokale in Drolshagen finden Sie hier:

Übersicht Wahllokale

Ihr Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Hier werden zwei Möglichkeiten unterschieden:

    • Eintragung von Amts wegen
      Wenn Sie sich schon einmal in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde zur Europawahl haben eintragen lassen, werden Sie bei den folgenden Europawahlen automatisch von Amts wegen eingetragen, wenn Sie nicht zwischendurch wieder ins Ausland verzogen sind.

    • Eintragung auf Antrag
      Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Weitere Infos sowie den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche sowie auch den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis mit Wahlscheinantrag finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. 

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden von den Wahlämtern einberufen. Durch die Stadtverwaltung erhalten die Wahlhelfer/innen umfassende Informationen über die erforderlichen Tätigkeiten am Wahlsonntag. Nähere Informationen erhalten Sie unter 02761/970-110.

Blinde und Sehbehinderte können beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (BSVNRW) Wahlhilfepakete für die Europawahl bestellen. Sie können kostenlos unter der Tel. (02159) 96 55-15 angefordert werden.