Jugendschutz im Karneval – Kontrollen durch Ordnungsamt und Jugendamt

Die Karnevalssaison 2024 ist bereits in vollem Gange. Viele genießen diese Tage. Jubel, Trubel und Heiterkeit bestimmen in dieser Zeit das Bild unserer Straßen und Veranstaltungsräume. Nicht nur an Weiberfastnacht geht es auch in Drolshagen hoch her.

Im bunten Treiben kommt es leider häufig vor, dass alkoholhaltige Getränke übermäßig „genossen“ werden. Kinder und Jugendliche machen nicht selten an Karneval ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol, was mitunter mit sehr nachteiligen, die Gesundheit gefährdenden Folgen verbunden sein kann.

Um so mehr ist es gerade während dieser Zeit Aufgabe eines jeden Bürgers und aller Verantwort-lichen, Signale zu setzen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol. Dabei sind insbe-sondere Erziehende aufgerufen, ihre Vorbildfunktion in positivem Sinne wahrzunehmen und sich – wenn nötig – auch nicht zu scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unerlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum Minderjähriger zu verhindern.

Tragen Sie zum guten Gelingen der Karnevalsveranstaltungen bei, an die sich die Besucher gerne erinnern. Helfen Sie mit, den Karneval zu einer rundum gelungenen Angelegenheit zu machen, die keine negativen Schlagzeilen nach sich zieht.

Während der Karnevalstage müssen Einzelhandelsgeschäfte und Veranstalter außerdem mit Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei rechnen. Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Das Jugendschutzgesetz verbietet es, jeglichen Alkohol – auch Bier, Sekt oder Wein – an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Schnaps und schnapshaltige Getränke – zum Beispiel Biermischgetränke mit Branntwein – dürfen erst an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden.